Allgemeine Bestimmungen
1.Der Betreiber ( Pächter ) ist von jeglicher Haftung freigestellt.
2.Die Karte ist nur persönlich gültig und nicht übertragbar.
3.Die Benutzung jeglicher Netze zum Fischfang ist verboten. ( außer Köderfischsenke )
4.Offenes Feuer ist nicht erlaubt.
5.Jeder Erlaubnisscheininhaber hat sich vor dem Angeln über die Gewässergrenzen zu
informieren.
6.Alle Angler sind verpflichtet ,die Angelplätze sauber zu halten.
7.Das Angeln am Campingplatz und Naturschutzgebiet ist untersagt.
8.Es ist nicht erlaubt die Angel unbeaufsichtigt am Wasser liegen zu lassen.
Betrifft Karpfenangler
1.Die Verwendung eines Schirmzeltes ohne Boden ( Bivi , Brolly )als Wetterschutz ist erlaubt.
2.Das Ausbringen von Ködern und Futtermittel mit Schwimmhilfsmittel ist erlaubt.
3.Das Absinken mit Senkblei der Karpfenschnüre ist unbedingt erforderlich und
einzuhalten. ( wegen Rücksichtnahme auf den Segelbootbetrieb ).
Fangbegrenzung pro Angeltag
1. Raubfisch ( Hecht oder Zander ) Insgesamt 1 Stück pro Tag
2. Karpfen, Schleie und Aale Je 2 Stück pro Tag
3. Forelle Je 6 Stück pro Tag
4. Weißfische ( Rotauge,Rotfeder,Brasse ) Insgesamt 10 Stück pro Tag
Zusatzbestimmungen ab dem 1.1.2012
1. Der Inhaber einer Erlaubniskarte ist berechtigt mit 3 Ruten im Angelpark
Dutenhofener See zu Angeln.
2. Zum Schutz des Altbestandes ( Laichfische ) sind alle Fische mit einem Gewicht
ab 4 kg. schonend zurück zu setzen.
3. Fangbegrenzung für Weißfische ( Rotauge,Rotfeder und Brassen ) auf 10. Stück
pro Tag.
4. Das Anbinden von Abreißleinen, an den Inseln, ist strengstens verboten.
5 .Das Angeln an den Bootsstegen der Segelvereine ist allgemein VERBOTEN.
Die Geschäftsleitung
Bootsangeln
1.Bootskarten sind nur im Fishermen´s Place in Heuchelheim erhältlich.
2.Das Angeln vom Boot ist ganztägig erlaubt. Während der Segelsaison gilt folgende Regulierung ( seit 2015 ) . Sollten sich mehr als 3 Segelboote von den Segelclubs Giessen und Lahnau auf dem See befinden , fahrt ihr vorerst in Ufernähe oder Inselnähe
um den Segelbetrieb der Segelvereine nicht zu behindern , bis die Verkehrssituation es wieder zulässt.
3.Das Angeln innerhalb der
schraffierter Fläche, ( siehe Bootsangelkarte unten ) ist solange erlaubt , solange die Bootsstege abgelandet sind.
4.Das Bootsangeln ist nur mit zulässigen Angelboot und nur mit Rudern oder E-Motor erlaubt .
5.Während den Segelregatten ist das Bootsangeln komplett untersagt.
( Termine werden bekannt gegeben, im Fishermen´s Place Heuchelheim ) bzw. siehe Seite SEE-AKTUELL .
6.Es ist dringend erforderlich, auf den Segelbootbetrieb Rücksicht zu nehmen.
7.Weitere Informationen im Fishermen´s Place in Heuchelheim erhältlich.
8. Diese Regulierung gilt nicht für den Fischereipächter und seine Mitarbeiter
( Fischereiaufseher ) . Zwecks Aufsicht und Kontrolle